Der bayerische Landtag hat mit großer Mehrheit das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ angenommen und den Umwelt-, Natur- und Artenschutz verschärft. Ziel des Gesetzespakets ist es, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen an der gesamten Agrarfläche in Bayern von gut zehn auf dreißig Prozent im Jahr 2030 zu steigern.

Für Landwirte enthält die Novelle zahlreiche neue Vorschriften: so dürfen sie künftig ohne behördliche Genehmigung Dauergrünland nicht mehr umackern oder Feuchtwiesen trockenlegen. Außerdem gelten bestimmte Streuobstbestände sowie besonders artenreiches Dauergrünland als gesetzlich geschützte Biotope.

Zahlreiche Vorschriften für Landwirte

Für andere Vorschriften gibt es Übergangsregelungen. So müssen die Bauern, um den Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in Gewässer zu minimieren, am Ufer entlang einen fünf Meter breiten Grünstreifen anlegen. Ab kommendem Jahr dürfen bayernweit zehn Prozent der Wiesen erst nach dem 15. Juni gemäht werden. Gleiches gilt für das zum Schutz von Wiesenbrütern ab 15. März erlassene Walzverbot für Wiesen.

Nur bewirtschaftete Streuobstwiesen helfen dem Artenschutz.

Um wirtschaftliche Härten für die Landwirte abzufedern, will die Staatsregierung jährlich rund siebzig Millionen Euro bereitstellen. Gerade Streuobstbauern hatten im Vorfeld das Vorgehen der Staatsregierung heftig kritisiert. Der Pomologe und Obstbauer Dr. Sebastian Grünwald betonte im Interview mit www.streuobstwiesenwunder.de, dass nur bewirtschaftete Streuobstwiesen dem Insekten- und Artenschutz helfen.

Lesen Sie das Interview mit Dr. Sebastian Grünwald.